Anmeldung und Aufenthaltsgenehmigung
Anmeldung und AufenthaltsgenehmigungAllgemeine Informationen
Alle internationalen Studenten*innen, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, müssen während ihres gesamten Studiums über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Wenn Sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können, werden wir Maßnahmen ergreifen, um Ihren Studierendenstatus einzuschränken. Unter „Verwandte Inhalte“ finden Sie Informationen dazu, wie Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern können.
Studenten*innen aus Deutschland sowie aus der EU, dem EWR und der Schweiz benötigen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, sondern lediglich eine Anmeldung.
Webform (Residence Permit)
Online-Formular
Dieses Formular hilft Ihnen bei der Beantwortung von Fragen zur Anmeldung und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Sollte Ihre Frage nach dem Durchgehen des Formulars nicht beantwortet sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Frage zu formulieren, und wir sorgen dafür, dass diese zeitnah beantwortet wird. Deutsche und EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige benötigen in der EU oder im Schengen-Raum keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Alle internationalen Studenten*innen, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, müssen während ihres Studiums jederzeit über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Wenn Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen können, werden wir Maßnahmen ergreifen, um Ihren Studierendenstatus einzuschränken. Unter „Verwandte Inhalte“ finden Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern können.Die Aufenthaltserlaubnis gewährt Ihnen zahlreiche Rechte, unter anderem: 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage in Deutschland zu arbeiten, aber auch bis zu 3 Monate lang innerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Zypern, Irland und Rumänien gehören nicht zum Schengen-Raum) zu reisen und sich dort aufzuhalten. Für Nicht-Schengen-Länder gelten besondere Reisebedingungen. Bitte prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis dorthin reisen dürfen. Wenn Sie sich länger als 6 Monate am Stück außerhalb Deutschlands aufhalten, verliert Ihre Aufenthaltserlaubnis mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit, unabhängig vom Gültigkeitsdatum. Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als 6 Monate am Stück außerhalb Deutschlands aufzuhalten und Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig halten möchten, informieren Sie uns bitte. Die deutsche Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht dazu, in anderen Schengen-Ländern zu arbeiten. Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.