Verpflegung
VerpflegungAn der Universität leben die meisten Studenten*innen zum ersten Mal auf eigene Faust und sind selbst dafür verantwortlich, ihre Mahlzeiten auszuwählen. Um den Studenten*innen der Constructor University diesen Lebenswandel zu erleichtern und sicherzustellen, dass sie in dieser hektischen Phase ihres Lebens Zugang zu einer Vielzahl gesunder und praktischer Optionen haben, bieten wir allen Studenten*innen, die auf dem Campus wohnen, einen Verpflegungsplan an. Unser Verpflegungsplan bietet Zugang zu praktischen, vollwertigen und schmackhaften Speisen.
- Der Verpflegungsplan kann in unseren drei Mensen und in der Coffee Bar eingelöst werden.
- Alle Studenten*innen, die auf dem Campus wohnen, sind verpflichtet, einen Verpflegungsplan zu erwerben. Mit der Annahme Ihres Wohnplatzangebots akzeptieren Sie automatisch den Verpflegungsplan sowie dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- Der Verpflegungsplan wird in Ihrem Studierendenkonto bei den Student Financial Services erfasst. Darüber hinaus sind Ihr Wohn- und Verpflegungsvertrag miteinander verknüpft – alle Studenten*innen, die auf dem Campus wohnen, müssen beide Verträge akzeptieren.
Genießen Sie den Komfort, Ihren Verpflegungsplan in verschiedenen gastronomischen Einrichtungen auf dem Campus nutzen zu können.
Sparen Sie Zeit und Energie für das Studium, statt sie mit der Zubereitung von Mahlzeiten zu verbringen.
Erleben Sie vielfältige Gerichte, zubereitet von unserem Campus-Caterer Scolarest.
Reduzieren Sie den Bargeldbedarf während Ihres Aufenthalts auf dem Campus.
Das Guthaben für den Verpflegungsplan wird bequem auf Ihre Campus-Karte geladen. Bargeld ist nicht erforderlich.
Feiern Sie besondere Anlässe mit maßgeschneiderten Menüs.
Die Kosten für den Verpflegungsplan werden grundsätzlich in zwei gleichen Raten auf die Campus-Karte gutgeschrieben. Die Hälfte wird zu Beginn des Herbstsemesters gutgeschrieben, die andere Hälfte zu Beginn des Frühjahrssemesters.
Sobald das Guthaben auf der Campus-Karte gutgeschrieben ist, funktioniert diese wie eine Prepaid-Karte mit abnehmendem Guthaben.
Das Guthaben auf der Campus-Karte ist kein echtes Geld und kann weder übertragen, gutgeschrieben noch erstattet werden.
Derzeit kann die Karte auf dem Campus in unseren drei Gastronomiebetrieben und einem Café verwendet werden.
Das Guthaben für den Verpflegungsplan kann nur zwischen dem 1. September und dem 31. Mai genutzt werden. Wenn Sie sich vor oder nach diesen Daten auf dem Campus aufhalten, müssen Sie Ihre Mahlzeiten mit einer EC-Karte oder einer Kreditkarte bezahlen.
- Guthaben auf der Campus-Karte am Ende des akademischen Jahres (31. Mai) werden nicht auf das nächste akademische Jahr übertragen.
- Das Guthaben auf der Campus-Karte am Ende des akademischen Jahres kann nach dem 31. Mai nicht mehr verwendet werden.
Der Verpflegungsplan garantiert nicht, dass täglich eine bestimmte Anzahl von Mahlzeiten erworben werden kann. Da es sich um eine Karte mit abnehmendem Guthaben handelt, müssen die Studenten*innen ihre Ausgaben selbst verwalten. Wenn ein Student*in sein Guthaben beispielsweise im Herbstsemester zu schnell aufbraucht, können wir kein Guthaben vorzeitig aus dem Frühjahrssemester übertragen. Das Guthaben wird erst zu Beginn des Frühjahrssemesters wieder aufgefüllt.
Die Teilnahme am Verpflegungsplan ist verpflichtend. Ausnahmen können ausschließlich in außergewöhnlichen und gut dokumentierten medizinischen Fällen in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise bei schweren Nahrungsmittelallergien oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme am Verpflegungsplan unmöglich machen. Ausnahmen sind selten: Im Jahr 2024 wurden Ausnahmen nur für 10 % der eingereichten Bewerbungen gewährt.
Alle Anträge auf Befreiung müssen über das eRezLife-Formular eingereicht werden und müssen von offiziellen medizinischen Unterlagen begleitet sein, einschließlich Untersuchungsergebnissen, die von einer in Deutschland zugelassenen medizinischen Fachkraft ausgestellt wurden, oder – falls im Ausland ausgestellt – von einer beglaubigten englischen Übersetzung. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wird Ihnen eine Befreiung gewährt, müssen Sie einen Nachtrag zum Verpflegungsvertrag unterzeichnen. Bis zur Unterzeichnung dieses Nachtrags werden Ihnen weiterhin Rechnungen gestellt.
Die Abteilungen für studentische Angelegenheiten und Campusbetrieb entscheiden gemeinsam auf der Grundlage von Empfehlungen des medizinischen Personals über Befreiungen vom Verpflegungsplan. Die Universität behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne weitere Begründung abzulehnen, insbesondere in Fällen, in denen die medizinischen Unterlagen ungenau sind oder die Testergebnisse veraltet sind. Die Universität behält sich außerdem das Recht vor, ein zweites ärztliches Gutachten einzuholen. Entscheidungen werden vor Beginn der Mietdauer getroffen und mitgeteilt.
Bewerbungen können über das eRezLife-Wohnportal für das Herbstsemester vom 1. Juli bis zum 23. August und für das Frühjahrssemester vom 15. November bis zum 15. Januar mittels eines dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
Das in Ihrem Verpflegungsplan verbleibende Guthaben verfällt am Ende jedes akademischen Jahres.
Nicht ausgegebenes Guthaben verfällt ebenfalls, wenn Sie Ihr Studium an der Universität beenden.
Die Universität gibt Ihre Verpflegungsgebühr während des gesamten akademischen Jahres aus, um eine angemessene Verpflegungsversorgung unserer Studenten*innen zu gewährleisten und das Dienstleistungs- und Betriebsniveau aufrechtzuerhalten. Die Universität hat Ihre Verpflegungsgelder bereits ausgegeben, weshalb wir am Ende des akademischen Semesters bzw. Jahres keine Rückerstattungen für nicht genutzte Beträge gewähren können.
Nein. Nur Sie dürfen Ihre Campus-Karte benutzen. Sollte jemand anderes versuchen, Ihre Karte zu benutzen, wird diese vom Gastronomiepersonal beschlagnahmt und an unseren Campus-Sicherheitsdienst weitergeleitet. In diesem Fall können Sie vor den Disziplinarausschuss verwiesen werden.
Sollten Sie Ihre Campus-Karte verlieren, sollten Sie dies dem Personal der Wohnheimverwaltung so schnell wie möglich unter housing@constructor.university melden, damit wir Ihnen eine neue Karte ausstellen und die alte sperren können.
Wenn Sie den Verlust der Karte nicht melden und jemand anderes sie benutzt, können wir keine Rückerstattungen gewähren. Um zu vermeiden, dass Guthaben aus Ihrem Verpflegungsplan verloren geht, melden Sie den Verlust Ihrer Karte bitte unverzüglich.
Der Druck einer neuen Campus-Karte kostet 20 €.

Mit Scolarest versorgen wir täglich Schüler, Studenten*innen und Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen mit Mahlzeiten. Unsere engagierten Köche zaubern jeden Tag frische Gerichte für die Schüler und Studenten*innen. Wir legen großen Wert auf Qualität, Flexibilität und ein umfassendes Verständnis aktueller Ernährungstrends. Damit ist Scolarest ein zuverlässiger Partner für Bildungseinrichtungen, die schmackhafte, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten anbieten möchten. Dies trägt nicht nur zur Zufriedenheit von Schülern, Studenten*innen und Lehrkräften bei, sondern stärkt auch deren (positives) Image.
Kontaktieren Sie uns: scolarest_cubremen@compass-group.de