Für bis zu zwei Semester, die über die Regelstudienzeit hinausgehen, werden 20 % der Studiengebühren berechnet; ab dem dritten Semester, das über die Regelstudienzeit hinausgeht, werden 50 % der Studiengebühren berechnet. Sie zahlen einen Pauschalbetrag pro Verlängerungssemester, unabhängig von der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen. Bitte beachten Sie die nachstehende Tabelle.
| Zusätzliches Semester | Studiengebühren |
| Bachelor – 7. / 8. Semester | 20 % der Studiengebühren = 2.000,00 EUR* / 2.385,00 EUR** |
| Bachelor – ab dem 9. Semester | 50 % der Studiengebühren = 5.000,00 EUR* / 5.962,50 EUR** |
| Master – 5. / 6. Semester | 20 % der Studiengebühren = 2.000,00 EUR* / 2.385,00 EUR** |
| Master – ab dem 7. Semester | 50 % der Studiengebühren = 5.000,00 EUR* / 5.962,50 EUR** |
*basierend auf Studiengebühren in Höhe von 10.000,00 EUR pro Semester
**basierend auf Studiengebühren in Höhe von 11.925,00 EUR pro Semester
Für eine Verlängerung des Studiums steht keine finanzielle Unterstützung (Stipendium, Studiengebührenstundung) zur Verfügung.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den Studiengebühren für Ihre Studienverlängerung haben, wenden Sie sich bitte an unser Team der Student Financial Services:
Student Financial Services
E-Mail: sfs@constructor.university